
Unser Fernwärmeangebot in Vöran
Ob für Wohngebäude, Gewerbe oder Industrie – unser Angebot passt sich Ihren Bedürfnissen an.
Der Preis für Wärmeenergie in Vöran setzt sich aus einem Fixanteil und einem variablen Anteil zusammen:
Wärme
Fix
Variabel
Fixbetrag
richtet sich nach dem Lieferpunkt und ist unabhängig vom Verbrauch (zzgl. MwSt.)
Variabler Anteil
in €/kWh ohne Verbrauchsstaffelung (ohne MwSt.)
Jetzt auf Fernwärme umsteigen: einfach und sicher
3 Vorteile, warum Sie profitieren
Günstig
wirtschaftlich und effizient
Sicher
zuverlässige und stabile Wärmeversorgung
Effizient
Effiziente Nutzung der Ressourcen zur Wärmeerzeugung

Wie funktioniert Fernwärme in Vöran?
Heizen Sie Ihr Zuhause mit komfortabler und effizienter Wärme
Im Fernheizwerk Vöran stammt Ihre Wärme überwiegend aus Biomasse (Holz), einer erneuerbaren Energiequelle. Das bedeutet für Sie, das eigene Zuhause mit Wärme aus erneuerbaren Quellen zu heizen.
Die Wärme wird über ein unterirdisches Leitungsnetz direkt zu Ihrem Gebäude transportiert. In den Übergabestationen überträgt ein Wärmetauscher die Energie an Ihr Heiz- und Warmwassersystem, während das Wasser zurück ins Werk fließt und erneut erhitzt wird. So genießen Sie jederzeit sichere, komfortable Wärme, effizient erzeugt und mit Rohstoffen aus der Region.
Informationen und Unterlagen
- Wenn der Kunde Anspruch auf die Steuergutschrift gemäß Art. 8, Abs. 10, Buchst. f des Gesetzes Nr. 448/98 i.g.F. hat, kann er den entsprechenden Abzug in Höhe des nach den geltenden Rechtsvorschriften festgesetzten Betrags in Anspruch nehmen. Vom Betrag des variablen Anteils zuzüglich Mehrwertsteuer könnte daher – gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund des Energiemix (% der Biomasse am Gesamtvolumen), aus dem die eingespeiste und vom Fernwärmenetz verteilte Wärmeenergie besteht – ein in €/kWh ausgedrückter Betrag, der monatlich variiert, abgezogen werden.
- Nur zu Informationszwecken weisen wir darauf hin, dass der durchschnittliche Jahreswert des Steuerbonus, der sich auf den Energiemix der Zone Bozen bezieht, im Jahr 2025 etwa 0,008765 €/kWh betrug.
- Die im Angebot angeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und sind dem normalen Steuersatz unterworfen.
- Der variable Anteil der Energie aus Fernwärme wird monatlich entsprechend den Parametern C, PSVDA und PUNA-1 laut folgender Formel aktualisiert: QVAR = C + 0,1593 x (PSVDA + 0,0197 Euro/kWh) + 0,11446 x PUNA-1
Wobei Folgendes gilt:
C = €/kWh 0,07125, der Betrag gilt für das Jahr 2022 und wird mit den im Anpassungen Punkt angegebenen Methoden aktualisiert.
PSVDA = entspricht dem monatlichen Mittelwert des PSV-Index, ausgedrückt in Euro/kWh, das wiederum das arithmetische Mittel der Bid- und Offer-Notierungen, die am vorherigen Werktag von ICIS Heren im ESGM-Report (European Spot Gas Markets) in der Sektion „PSV Price Assessment“ mit Bezug auf den folgenden Tag veröffentlicht werden, darstellt; falls der Referenztag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, das arithmetisches Mittel der Bid- und Offer-„Weekend“-Notierungen, die am vorherigen Werktag von ICIS Heren im ESGM-Report (European Spot Gas Markets) in der Sektion „PSV Price Assessment“ mit Bezug auf den folgenden Tag veröffentlichet werden. Die Werk- und Feiertage werden aufgrund der Assesment-Methodologie von ICIS-Heren ermittelt.
PUNA-1 = Nationaler Einheitspreis des Jahrs vor dem Monat der Berechnung des variablen Anteils, entspricht dem Mittelwert auf Jahresbasis des Großhandelsreferenzpreises für Strom, der auf dem Markt der italienischen Strombörse eingekauft wird (IPEX – Italian Power Exchange. - Anpassungen: der Wert des PSVDA-Index ändert sich monatlich. Die Werte des Betrags C, sowie der jährliche Fixanteil werden jährlich angepasst, und zwar ab dem 1.Jänner eines jeden auf 2022 folgenden Jahres n, auf Basis der vom Landesinstitut für Statistik ASTAT veröffentlichten Indexziffer der Verbraucherpreise für Haushalte von Arbeitern und Angestellten (FOI) der Gemeinde Bozen, bezugnehmend auf den Monat November des Jahres n-1
Wir antworten für Sie
nformationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)
Sie können das Ansuchen um Deaktivierung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Deaktivierung der Fernwärmelieferung
Deaktivierung der Lieferung
- Schließung und Versiegelung der Absperrventile zum Zwecke der Isolierung der Übergabestation des Wärmetauschers;
- Durchführung der letzten Ablesung;
- a) Ausstellung der Rechnung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses auf der Grundlage der unter obigem Buchst. b) genannten Ablesung.
Für die Deaktivierung der Lieferung werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.
Informationspflichten gegenüber den Benutzern der Dienstleistung (gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 12)
Sie können das Ansuchen um Abtrennung mittels folgendem Formular einreichen: Ansuchen um Abtrennung und_oder Abtrennung
Liste der Tätigkeiten des Lieferanten aufgrund des Antrags auf Abtrennung des Fernwärmeanschlusses
Abtrennung
- Unterbrechung des Wasserkreislaufes vor dem Privatbesitz des Kunden, sofern dieser nicht anderen Kunden dient;
- Entfernung aller Komponenten der Wärmeübergabestation in den Fällen, in denen diese Eigentum des Betreibers sind;
- Abschaltung der elektrischen Betriebsmittel der Anschlussanlage;
- Unterbreitung eines Angebots für die Entfernung der zusätzlichen Komponenten der Wärmeübergabestation, sofern der Lieferungsvertrag vorsieht, dass diese Eigentum des Kunden sind.
Für die Abtrennung des Fernwärmeanschlusses werden dem Benutzer keine Kosten in Rechnung gestellt.
Vorbehaltlich einer mindestens einmonatigen Vorankündigungszeit keine weiteren Kündigungsfristen.
Nachfolgend sind die Modalitäten für die Einreichung von Anträgen auf ein Kostenvoranschlag für den Anschluss an das Fernwärmenetz, auf Deaktivierung der Lieferung und auf Trennung vom Netz gemäß dem ARERA-Beschluss Nr. 24/2018 aufgeführt:
- Für die Online-Anfrage eines Kostenvoranschlags für den Anschluss hier klicken (Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, kontaktieren Sie uns unter alperia.eu/contact)
- Per Post an die Adresse: Alperia Smart Services Srl, Via Dodiciville 8, 39100 Bozen
- Kontakt:Alperia Kontakt
- Per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse: smartservices@pec.alperia.eu
- Persönliche Abgabe bei unseren Energy Points (hier klicken für Adressen und Öffnungszeiten)
(gemäß den Bestimmungen des Beschlusses ARERA Nr. 24/2018 Art. 6)
Tätigkeiten, die vom Lieferanten ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr enthalten sind
- Alle notwendigen Autorisierungen mit Ausnahme jener, die zu Lasten des Antragstellers gehen;
- Zuschüttungsarbeiten und Wiederherstellung des Bodenbelags;
- Anlieferung, Verschweißen und Verlegen von isolierten Rohrleitungen, Spezialteilen und verschiedenem Zubehör;
- Bohrarbeiten an den Mauern für den Durchzug der Rohrleitungen;
- Lieferung und Montage der Übergabestation;
- Anschluss der Übergabestation an die elektrische Anlage und der vom Kunden vorbereiteten Signalkabeln;
- Inbetriebnahme der Übergabestation
Tätigkeiten, die vom Betreiber nur auf Antrag des Benutzers ausgeführt werden und in der Anschlussgebühr nicht enthalten sind
- Sind alle Tätigkeiten, die nicht in der Anschlussgebühr enthalten sind noch unter die Tätigkeiten fallen, die zu Lasten des Kunden sind, sondern die ausdrücklich vom Kunden im Ansuchen um Kostenvoranschlag für den Anschluss beantragt werden.
Tätigkeiten, die stets zu Lasten des Benutzers gehen
- Vorbereitung und Bereitstellung der Stromversorgung für die Übergabestation;
- Signalverkabelung zwischen Kundenanlage und Übergabestation;
- endgültige Wiederherstellung der Grasdecke, der Bepflanzung oder Bewirtschaftung im Allgemeinen;
- Umrüstung/Anpassung der Hydraulikanlage des Kunden an die Fernwärme;
- Sanierung verunreinigter Böden im Eigentum des Kunden;
- Jede schriftliche und unterzeichnete Genehmigung zur Durchquerung von Böden, Grundstücken oder anderem Eigentum von Dritten mit der Anschlussleitung.
Bestimmungskriterien für die Anschlussgebühren für die Zone Vöran